....nicht nur für ältere Menschen:
Viele Menschen glauben, dass automatisch Ehepartner, Eltern oder Kinder an ihrer Stelle entscheiden dürfen, wenn sie selbst ihre Angelegenheiten nicht mehr regeln oder etwas unterschreiben können. Dies ist jedoch nicht der Fall. Dritte benötigen eine Vollmacht, damit sie zum Handeln befugt sind.
Diese sogenannte Vorsorgevollmacht könnte im Falle einer Krankheit oder nach einem Unfall sehr wichtig sein.Man kann damit einen nahestehenden Menschen betrauen, Vater oder Mutter(oder auch die gerade nicht!), Lebensgefährten oder Freundinnen.--Die Verbraucherzentralen geben Auskunft.