b.d.

... bin dabei

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Bedenkenswert

....nicht nur für ältere Menschen:

Viele Menschen glauben, dass automatisch Ehepartner, Eltern oder Kinder an ihrer Stelle entscheiden dürfen, wenn sie selbst ihre Angelegenheiten nicht mehr regeln oder etwas unterschreiben können. Dies ist jedoch nicht der Fall. Dritte benötigen eine Vollmacht, damit sie zum Handeln befugt sind.

Diese sogenannte Vorsorgevollmacht könnte im Falle einer Krankheit oder nach einem Unfall sehr wichtig sein.Man kann damit einen nahestehenden Menschen betrauen, Vater oder Mutter(oder auch die gerade nicht!), Lebensgefährten oder Freundinnen.--Die Verbraucherzentralen geben Auskunft.


06.02.04 16:17   


Bild des Monats

Bild des Monats Januar: Aussicht auf den Kölner Dom.


Bilder:
Aussicht

21.01.04 22:18   


Voll Digital

Da, erste Bilder wandern wie von Geisterhand von der Kamera in den PC. Und weiter ins Internetz. Siehe da !


Bilder:
Die Geisterfamilie

11.01.04 18:22   



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